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Einzelpsychotherapie

Ich biete verhaltenstherapeutische Einzelsitzungen an. 

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Eine von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene Psychotherapie läuft wie folgt ab: 

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In einer ersten Sprechstunde wird abgeklärt, in wie weit die Symptome und Probleme auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind und ob eine Richtlinienpsychotherapie benötigt wird. 

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In der darauf folgenden Probatorik findet in 4 Stunden eine ausführlichere diagnostische Abklärung statt und es wird genauer geklärt, ob die Therapiemotivation ausreichend ist, ob TherapeutIn und PatientIn zusammen passen. 

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Anschließend können eine verschiedene Anzahl von Stunden bei der Krankenkasse beantragt werden

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  • Kurzzeittherapie 1 über 12 Stunden

  • Kurzzeittherapie 2 über weitere 12 Stunden

  • Langzeittherapie über insgesamt 45

  • Verlängerung auf 60 oder 80 Stunden

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Selbstverständlich ist es auch möglich mit der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe abzurechnen. Dabei ist die Übernahme der Kosten von Ihren Verträgen abhängig und kann dann individuell geklärt werden. 

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Eine Psychotherapie als SelbstzahlerIn ist natürlich auch möglich. 

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