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Einzelpsychotherapie

Ich biete verhaltenstherapeutische Einzelsitzungen an. 

Eine von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene Psychotherapie läuft wie folgt ab: 

In einer ersten Sprechstunde wird abgeklärt, in wie weit die Symptome und Probleme auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind und ob eine Richtlinienpsychotherapie benötigt wird. 

In der darauf folgenden Probatorik findet in 4 Stunden eine ausführlichere diagnostische Abklärung statt und es wird genauer geklärt, ob die Therapiemotivation ausreichend ist, ob TherapeutIn und PatientIn zusammen passen. 

Anschließend können eine verschiedene Anzahl von Stunden bei der Krankenkasse beantragt werden

  • Kurzzeittherapie 1 über 12 Stunden

  • Kurzzeittherapie 2 über weitere 12 Stunden

  • Langzeittherapie über insgesamt 45

  • Verlängerung auf 60 oder 80 Stunden

Selbstverständlich ist es auch möglich mit der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe abzurechnen. Dabei ist die Übernahme der Kosten von Ihren Verträgen abhängig und kann dann individuell geklärt werden. 

Eine Psychotherapie als SelbstzahlerIn ist natürlich auch möglich. 

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